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   LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12   

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https://dejure.org/2013,4938
LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12 (https://dejure.org/2013,4938)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12 (https://dejure.org/2013,4938)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 (https://dejure.org/2013,4938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Ablehnung von Altersteilzeit nach § 4 Abs. 3 TVFlexAZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVFlexAZ § 2 Abs. 3; TVFlexAZ § 4 Abs. 3
    Voraussetzungen für Ablehnung von Altersteilzeit nach § 4 Abs. 3 TVFlexAZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Altersteilzeit kann wegen zu hoher Personalkosten abgelehnt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Soweit die Arbeitsvertragsparteien bereits Leistungen tatsächlich erbracht haben, sind diese rückabzuwickeln (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56 = ZTR 2012, 392) .

    Der Arbeitgeber hat deshalb die ihr zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 16, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56 = ZTR 2012, 392).

    Sie hätte es in der Hand, dem personellen Status quo durch eine entsprechende Gestaltung des Haushalts- und Stellenplans Dauer zu verleihen ( vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 -, Rn. 20, ZTR 2012, 392 ).

    Diese Quote dient dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten ( vgl. zum TV ATZ: vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 -, Rn. 22, ZTR 2012, 392 ).

    In Ausübung der ihm zukommenden Organisationshoheit kann er darüber befinden, ob er das Arbeitsvolumen, das zuvor dem Altersteilzeit leistenden Arbeitnehmer zugewiesen war, auf die im Betrieb verbleibenden Mitarbeiter verteilt oder eine Ersatzkraft einstellt ( vgl. zum TV ATZ : vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 -, Rn. 18, ZTR 2012, 392) .

    Die Personalbedarfsentscheidung eines Arbeitgebers öffentlichen Rechts vollzieht sich wegen dessen Bindung an das Haushaltsrecht im Wege der Bereitstellung der zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Haushaltsmittel ( vgl. vgl. zum TV ATZ : vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 -, Rn. 19, ZTR 2012, 392 ).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben (vgl. nur BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19710 -, Rn. 13, BAGE 137, 319 = AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53) .

    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist ( BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 -, Rn. 15, BAGE 137, 319 = AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2).

    Der Arbeitgeber hat sodann gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die verringerte Arbeitszeit im Block- oder im Teilzeitmodell verteilt werden soll ( vgl. zum TV ATZ BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 -, Rn. 15, BAGE 137, 319 = AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist ( BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 -, Rn. 15, BAGE 137, 319 = AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2).

    Das setzt ein rechtzeitiges, auf die Zukunft gerichtetes Angebot des Arbeitnehmers voraus (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 -, Rn. 35 - BAGE 134, 223 = AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2) .

    Ebenso ist es möglich, die Art der Verteilung der verringerten Arbeitszeit im Rangverhältnis anzubieten (zB vorrangig im Teilzeitmodell und hilfsweise im Blockmodell) (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 29, BAGE 134, 223 = AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Andernfalls stände es im Belieben der Beklagten, ob sie dem Wechsel eines Arbeitnehmers in die tarifvertraglich vorgesehene Altersteilzeit zustimmt ( vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - Rn. 58, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15) .
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 18, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 24) .
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Nach der Neuregelung muss es sich daher nicht mehr um gewichtige, gleichsam zwingende Hindernisse handeln ( vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ: BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 -, Rn. 45, EzA ATG § 4 Altersteilzeit, Nr. 34 m.w.N. ).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die rückwirkende Begründung des Altersteilzeitarbeitsvertrags das Ergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist, aufgrund derer der Arbeitnehmer seinen rechtzeitig geltend gemachten Anspruch auf Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit Erfolg durchsetzt (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 47 ff., BAGE 121, 55) .
  • LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13

    Einzelfall: Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses,

    Der Arbeitgeber hat deshalb die ihr zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 16, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56 = ZTR 2012, 392)" (so wörtlich Hessisches LAG 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 - II 2 c aa der Gründe).

    Entsprechend kann sich die besondere Belastung auch in der besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage des einzelnen Arbeitgebers und den einzuhaltenden Haushaltsauflagen ergeben (in diesem Sinne bereits Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 - II 2 c der Gründe).

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